Rundschreiben bezüglich Elektrozapfsäulen, Ladestationen & Möbelbonus

Beitrag für Errichtung von Elektrozapfsäulen für Private

Wie im Oktober letzten Jahres informiert, wurden Beiträge für die Errichtung von Elektrozapfsäulen für E-Autos im Ausmaß von 80% der Anschaffungskosten bis max. 1.500€ für Einzelpersonen und 8.000€ für Kondominien genehmigt.

Für die Kosten im Zusammenhang mit dem Erwerb der Elektrozapfsäule und der Installation, die im Zeitraum vom 04.10.2022 bis zum 31.12.2022 getätigt wurden, kann das Ansuchen

von 12.00 Uhr des 19.10.2023 bis 12.00 Uhr des 02.11.2023

über die Seite der Invitalia gestellt werden.

Dazu benötigt man den SPID, die elektronische Identitätskarte (CIE) oder die aktivierte Bürgerkarte (CNS).

Weiter Informationen finden Sie unter folgenden Link:

https://www.mimit.gov.it/it/incentivi/bonus-colonnine-domestiche

Die Beiträge im selben Ausmaß wurden auch für die Jahre 2023 und 2024 verlängert.
Wir werden Sie diesbezüglich informieren, sobald das Ansuchen für diese Jahre gestellt werden kann.

Gerne sind wir Ihnen beim Ansuchen behilflich, dafür berechnen wir ein Honorar von 250€.

Beitrag für Ankauf von Ladestationen

 

Vom Staat gibt es einen Beitrag von 40% für Ankauf von Ladestationen für Elektroautos für Firmen und Freiberufler.

Das Gesuch kann ab 26.10.2023 telematisch vorgemerkt werden. Die Abgabe des Gesuches erfolgt dann ab 10.11.2023 bis 17:00 Uhr des 30.11.2023.

Zulässige Ausgaben: Ankauf, Installation und Anpassung Elektroanlagen.

Ausgaben für Projektierung, Anschluss an das Stromnetz, Sicherheit und Prüfung werden im Ausmaß von 10% anerkannt.

Möbelbonus

 

Wer Anrecht auf Steuerabzug für Ankauf von Möbel und Elektrogeräte hat, sollte noch 2023 den Ankauf tätigen. Ab nächstem Jahr wird der Bonus auf 50% auf 5.000€ reduziert, 2023 gelten noch 50% auf 8.000€.



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