Defekte elektronische Registrierkasse – Maßnahmen zur Vermeidung von Strafen
Defekte elektronische Registrierkasse
Im Falle einer defekten Registrierkasse sind folgende Schritte vorzunehmen:
- Das Führen eines „Notfallregisters“: bitte vermerken Sie die Tageseinnahmen und lassen Sie uns diese für die Buchhaltung zukommen, damit die Iva im richtigen Zeitraum abgerechnet wird
- Die umgehende Benachrichtigung des Technikers zur Problembehebung
- Die Mitteilung an die Steuerbehörde, dass die Registrierkasse „Außer Dienst“ ist: diese Mitteilung kann vom Techniker oder von uns vorgenommen werden
Wenn alle 3 Schritte eingehalten werden, können wir spätere Mitteilungen bezüglich Strafzahlungen für nicht oder zu spät übermittelte Tageseinnahmen annullieren und somit die Strafzahlung vermeiden.
Kontrollieren Sie bitte kontinuierlich beim Tagesabschluss, ob die Tageseinnahmen übermittelt wurden, um gegebenenfalls die Schritte oben einzuleiten.