Förderung der Digitalisierung von Kleinstunternehmen in Südtirol 2024
Förderung Digitalisierung Kleinstunternehmen
Wer kann die Förderung beantragen?
• Einzelunternehmen
• Personengesellschaften
• Kapitalgesellschaften
• Konsortien
• Freiberufler
Voraussetzungen:
• Das Unternehmen muss seinen Sitz in Südtirol haben
• Das Unternehmen muss als Kleinstunternehmen eingestuft sein, d.h. es darf nicht mehr als 5 Mitarbeiter/innen haben (es zählt das Vorjahr)
• Die Haupttätigkeit des Unternehmens muss in einem der folgenden Bereiche liegen: Handwerk, Industrie, Handel, Dienstleistungen oder Tourismus
• Die Investitionen müssen sich auf das Jahr 2024 beziehen
• Wird eine Anzahlung von mind. 20% geleistet, kann für die Investition angesucht werden.
Was wird gefördert?
• Einführung digitaler Technologien
• Umsetzung und Verbesserung von:
o Organisations- und Geschäftsmodellen
o Internetauftritt und E-Commerce
o Social Media-Management und digitale Kommunikation
• Schulungs-, Coaching- und Tutoring-Initiativen
• Beratungs- und Wissensvermittlungsmaßnahmen
• Ankauf und Optimierung von Software
Nicht förderfähig sind:
• Personalkosten
• Reisekosten, Unterkunft und Verpflegung
• Anschaffung von Hardware
• Werbeausgaben
• Mehrwertsteuer und andere Steuern und Gebühren