Neue Verpflichtungen für Beherbergungsbetriebe und Kurzzeitvermieter – „CIN-Code“

CIN-Code

Touristische Beherbergungsbetriebe (sowohl Hotels als auch Nicht-Hotels), Betriebe mit touristischer Vermietung von Ferienwohnungen/Zimmer und Privatpersonen mit Kurzmietverträgen sind zur Beantragung und Veröffentlichung des CIN Kodexes verpflichtet.

Ab dem 02.11.2024 treten die Strafen bei Nicht-Veröffentlichung in Kraft.

Die Veröffentlichung muss einerseits am Betriebsgebäude, andererseits in allen Ankündigungen und auf den Buchungsportalen erfolgen.

Sie finden detaillierte Informationen und auch die Möglichkeit zur Eintragung/Beantragung auf folgender Internetseite:
https://bdsr.ministeroturismo.gov.it/

Der Einstieg in das Onlineportal muss mit SPID oder CIE erfolgen.



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