Zweijähriger Vorab-Vergleich (Concordato preventivo biennale)
Concordato preventivo biennale
Mit Art. 6-38 D. Lgs. Nr. 13/2024 wurde der Zweijährige Vorab-Vergleich (oder Konkordat) eingeführt.
Diese Vereinbarung ermöglicht es Unternehmen und Freiberuflern, ihre Steuerlast für 2024 und 2025 im Voraus festzulegen.
Für Steuerpflichtige im Pauschalsystem gilt die Vereinbarung nur für das Jahr 2024.
Mit der Korrekturverordnung vom August 2024 (Art. 4 Dlgs. Nr. 108/2024) wurden die angekündigten Änderungen definitiv.
Demnach kann nun die subjektive Bewertung der Anwendung berechnet werden.
Zur Info: Der Vorab Vergleich kann für jene Kunden interessant sein, welche in den Jahren 2024 und 2025 im Vergleich zu 2023 voraussichtlich höhere Ergebnisse und Einkünfte erzielen werden.