Neue Verpflichtungen für Beherbergungsbetriebe und Kurzzeitvermieter – „CIN-Code“
CIN-Code
Touristische Beherbergungsbetriebe (sowohl Hotels als auch Nicht-Hotels), Betriebe mit touristischer Vermietung von Ferienwohnungen/Zimmer und Privatpersonen mit Kurzmietverträgen sind zur Beantragung und Veröffentlichung des CIN Kodexes verpflichtet.
Ab dem 02.11.2024 treten die Strafen bei Nicht-Veröffentlichung in Kraft.
Die Veröffentlichung muss einerseits am Betriebsgebäude, andererseits in allen Ankündigungen und auf den Buchungsportalen erfolgen.
Sie finden detaillierte Informationen und auch die Möglichkeit zur Eintragung/Beantragung auf folgender Internetseite:
https://bdsr.ministeroturismo.gov.it/
Der Einstieg in das Onlineportal muss mit SPID oder CIE erfolgen.